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Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.schuleamkraichbach.com

                                                                                                                

Die Schule am Kraichbach ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
 

Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 25.03.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf eine Selbstbewertung.

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4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website www.schuleamkraichbach.com auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

 

Schule am Kraichbach

Schubertstraße 19

68766 Hockenheim

 

Tel.: 06205 213 600

Fax: 06205 213 605

E-Mail: sekretariat@sv.schuleamkraichbach.de

 

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht über das Kontaktformular senden.

 

5. Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden unten:

 

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Abteilung 23

Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg

70429 Stuttgart

 

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg  nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

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Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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