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Förderschwerpunkt Lernen
Arndtstraße 2
68766 Hockenheim
Tel. + AB: 06205 - 213 600
Mail: schuleamkraichbach@gmx.de
Sonderpädagogischer Dienst
Wie kann Ihr Kind bei uns beschult werden?
Einige Kinder sind mit 6 oder 7 Jahren zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulreif.
In der Regel werden Eltern eines schulpflichtigen Kindes im Kindergarten auf den Entwicklungsstand ihres Kindes angesprochen und gemeinsam mit den Fachkräften wird nach einem geeigneten Schulort gesucht.
Eltern können auch selbst aktiv werden, wenn sie für ihr Kind die Beschulung in einem SBBZ wünschen, und sich an das zuständige Staatliche Schulamt in Mannheim wenden.
Grundlage jeder Beschulung in einem SBBZ ist ein sonderpädagogisches Gutachten.
Das Schulamt entscheidet auf Grundlage dieses Gutachtens, ob ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.