top of page

Sonderpädagogischer Dienst

Ausführliche Informationen zum sonderpädagogischen Dienst finden Sie auf den Seiten des Schulamts Mannheim.

 

Bitte folgen Sie dem folgenden Link:

Schulamt Mannheim - Sonderpädagogischer Dienst

Wie kann Ihr Kind bei uns beschult werden?

Einige Kinder sind mit 6 oder 7 Jahren zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulreif.

 

In der Regel werden Eltern eines schulpflichtigen Kindes im Kindergarten auf den Entwicklungsstand ihres Kindes angesprochen und gemeinsam mit den Fachkräften wird nach einem geeigneten Schulort gesucht.

Eltern können auch selbst aktiv werden, wenn sie für ihr Kind die Beschulung in einem SBBZ wünschen, und sich an das zuständige Staatliche Schulamt in Mannheim wenden.

 

Grundlage jeder Beschulung in einem SBBZ ist ein sonderpädagogisches Gutachten.

 

​Das Schulamt entscheidet auf Grundlage dieses Gutachtens, ob ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.

bottom of page